{"id":30,"date":"2021-08-26T12:17:28","date_gmt":"2021-08-26T10:17:28","guid":{"rendered":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/?page_id=30"},"modified":"2025-08-08T14:01:47","modified_gmt":"2025-08-08T12:01:47","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-30\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-30-0\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-30-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-30-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><div class=\"inner imprint panel-widget-style panel-widget-style-for-30-0-0-0\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>\nder W.E.St. Elektronik GmbH<br \/>\n(im Folgenden Lieferer genannt)<\/h2>\n<h3><\/h3>\n<h3>1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Allgemeines<\/h3>\n<h6>1.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller (ausschlie\u00dflich Unternehmer, keine Privatpersonen) im Zusammenhang mit den Lieferungen und\/oder Leistungen des Lieferers (im Folgenden: Lieferungen) gelten ausschlie\u00dflich diese Gesch\u00e4ftsbedingungen. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat.<br \/>\n1.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ein Vertrag kommt grunds\u00e4tzlich nur durch die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers zustande. Im Vorfeld abgegebene Angebote und m\u00fcndliche Zusagen seitens des Lieferers vor Vertragsabschluss sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich.<br \/>\n1.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen auch in elektronischer Form (im Folgenden: Unterlagen) beh\u00e4lt sich der Lieferer s\u00e4mtliche eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschr\u00e4nkt vor. Die Unterlagen d\u00fcrfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers an Dritte weitergegeben werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben. Die S\u00e4tze 1 und 2 gelten entsprechend f\u00fcr Unterlagen des Bestellers; eine Weitergabe an Dritte, die zul\u00e4ssigerweise mit Lieferungen betraut wurden, ist jedoch zul\u00e4ssig.<br \/>\n1.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dem Besteller wird ein nicht ausschlie\u00dfliches Recht zur Nutzung von Standardsoftware und Firmware mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unver\u00e4nderter Form auf den vereinbarten Ger\u00e4ten einger\u00e4umt. Der Besteller darf ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung eine Sicherungskopie der Standardsoftware erstellen. Herstellerangaben \u2013 insbesondere Copyright Vermerke - d\u00fcrfen ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Lieferers weder ver\u00e4ndert noch entfernt werden.<br \/>\n1.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.<br \/>\n1.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Begriff \u201eSchadensersatzanspr\u00fcche\u201c in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen umfasst auch Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.<\/h6>\n<h3>2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung<\/h3>\n<h6>2.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Preise verstehen sich ab Werk Niederkr\u00fcchten ausschlie\u00dflich Verpackung zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/h6>\n<h6>2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 S\u00e4mtliche \u00dcberweisungsgeb\u00fchren sind vom Besteller zu tragen.<\/h6>\n<h6>2.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Recht, Zahlungen zur\u00fcckzuhalten oder mit Gegenanspr\u00fcchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur zu, wenn diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/h6>\n<h6>2.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferer kann gem\u00e4\u00df \u00a7321 BGB die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Bestellers (z. B. bei Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens) gef\u00e4hrdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entf\u00e4llt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit f\u00fcr sie geleistet wird. Der Lieferer kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Besteller Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Lieferer vom Vertrag zur\u00fccktreten. \u00a7 <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/323.html\">323<\/a> findet entsprechende Anwendung.<\/h6>\n<h3>3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<h6>3.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Liefergegenst\u00e4nde bleiben Eigentum des Lieferers bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag.<\/h6>\n<h6>3.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 W\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Besteller den Liefergegenstand weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Eine Weiterver\u00e4u\u00dferung ist nur Wiederverk\u00e4ufern im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang gestattet unter der Bedingung, dass dieser von seinem Kunden Bezahlung erh\u00e4lt oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst \u00fcbergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erf\u00fcllt hat.<\/h6>\n<h6>3.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte hat der Besteller den Lieferer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/h6>\n<h6>3.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer neben der R\u00fccknahme auch zum R\u00fccktritt berechtigt. Voraussetzung ist, dass eine dem Besteller gesetzte angemessene Frist zur Leistung erfolglos geblieben ist. Die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der R\u00fccknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pf\u00e4ndung des Liefergegenstands durch den Lieferer liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag vor, es sei denn, der Lieferer h\u00e4tte dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt.<\/h6>\n<h3>4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Fristen f\u00fcr Lieferungen; Verzug<\/h3>\n<h6>4.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind.<\/h6>\n<h6>4.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Einhaltung von Fristen f\u00fcr Lieferungen setzt voraus, dass alle technischen und kaufm\u00e4nnischen Fragen zwischen Lieferer und Besteller gekl\u00e4rt sind und dass s\u00e4mtliche vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Pl\u00e4nen, rechtzeitig vorliegen sowie sonstigen Verpflichtungen wie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen erf\u00fcllt werden. Ist dies nicht der Fall, so verl\u00e4ngern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<\/h6>\n<h6>4.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf h\u00f6here Gewalt oder auf \u00e4hnliche Ereignisse wie Arbeitsk\u00e4mpfe zur\u00fcckzuf\u00fchren, die nicht im Einflussbereich des Lieferers liegen, verl\u00e4ngern sich die Fristen angemessen. Gleiches gilt f\u00fcr den Fall der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgem\u00e4\u00dfen Belieferung des Lieferers.<\/h6>\n<h6>4.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kommt der Lieferer in Verzug, kann der Besteller \u2013 sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist \u2013 eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch h\u00f6chstens 5 % des Preises f\u00fcr den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht vertragsgem\u00e4\u00df genutzt werden konnte.<\/h6>\n<h6>4.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sowohl Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen Verz\u00f6gerung der Lieferung als auch Schadensersatzanspr\u00fcche statt der Leistung, die \u00fcber die in Nr. 3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen F\u00e4llen verz\u00f6gerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zur\u00fccktreten, soweit die Verz\u00f6gerung der Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/h6>\n<h6>4.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Besteller verpflichtet sich, auf Verlangen des Lieferers in angemessener Frist zu erkl\u00e4ren, ob er wegen der Verz\u00f6gerung der Lieferung vom R\u00fccktrittsrecht Gebrauch macht oder auf Lieferung besteht.<\/h6>\n<h6>4.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verz\u00f6gert, kann dem Besteller f\u00fcr jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in H\u00f6he von 0,5 % des Preises der Gegenst\u00e4nde der Lieferungen, h\u00f6chstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis h\u00f6herer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.<\/h6>\n<h3>5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/h3>\n<h6>5.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gefahr geht bei Lieferungen auf den Besteller \u00fcber, wenn sie das Werk verlassen haben, einem Spediteur bzw. Frachtf\u00fchrer \u00fcbergeben oder abgeholt worden sind. Dies gilt auch f\u00fcr Teillieferungen. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die \u00fcblichen Transportrisiken versichert;<\/h6>\n<h6>5.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wenn die \u00dcbernahme im eigenen Betrieb, der Versand oder die Zustellung aus vom Besteller zu vertretenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert wird oder der Besteller aus sonstigen Gr\u00fcnden in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber.<\/h6>\n<h6>5.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher M\u00e4ngel nicht verweigern.<\/h6>\n<h3>6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sachm\u00e4ngel<\/h3>\n<h6>6.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 M\u00e4ngelr\u00fcgen des Bestellers sind unverz\u00fcglich schriftlich zu melden<\/h6>\n<h6>6.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle diejenigen Teile oder Leistungen, die einen Sachmangel aufweisen, sind nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag.<\/h6>\n<h6>6.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Unmittelbare Kosten f\u00fcr die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung inklusive Versand tr\u00e4gt der Lieferer. Nur im Fall der Nachbesserung tr\u00e4gt dieser auch die Kosten des Aus- und Wiedereinbaus.<\/h6>\n<h6>6.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anspr\u00fcche auf Nacherf\u00fcllung verj\u00e4hren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verj\u00e4hrungsbeginn; Entsprechendes gilt f\u00fcr R\u00fccktritt und Minderung. Die gesetzlichen Regelungen \u00fcber Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unber\u00fchrt.<\/h6>\n<h6>6.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei M\u00e4ngelr\u00fcgen d\u00fcrfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zur\u00fcckbehalten werden, die in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den aufgetretenen Sachm\u00e4ngeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zur\u00fcckbehalten, wenn eine M\u00e4ngelr\u00fcge geltend gemacht wird, \u00fcber deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht, wenn seine M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hrt sind. Erfolgte die M\u00e4ngelr\u00fcge zu Unrecht, hat der Besteller die entstandenen Aufwendungen des Lieferers zu ersetzen.<\/h6>\n<h6>6.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dem Lieferer ist Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu gew\u00e4hren; andernfalls ist der Lieferer von der Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden F\u00e4llen, z. B. zur Abwehr gr\u00f6\u00dferer Sch\u00e4den oder bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Hierdurch entstehende Kosten sind vom Lieferer zu tragen.<\/h6>\n<h6>6.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Besteller \u2013 unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche gem\u00e4\u00df Nr. 10 \u2013 vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern.<\/h6>\n<h6>6.8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Keine Haftung wird \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die entstehen durch:<br \/>\n-\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 eine nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit<br \/>\n-\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 eine nur unerhebliche Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit<br \/>\n-\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 nat\u00fcrliche Abnutzung<br \/>\n-\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung durch den Besteller oder durch Dritte<br \/>\n-\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung<br \/>\n-\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel<br \/>\n-\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 besondere \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind<br \/>\n-\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 nicht reproduzierbare Softwarefehler<br \/>\nDer Lieferer haftet nicht f\u00fcr Verschlei\u00dfteile.<\/h6>\n<h6>Werden vom Besteller oder von Dritten ohne vorherige Zustimmung des Lieferers unsachgem\u00e4\u00df \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten am Liefergegenstand vorgenommen, so besteht f\u00fcr den Lieferer keine Haftung f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen. Die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung hat der Besteller zu tragen.<\/h6>\n<h6>6.9\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anspr\u00fcche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil der Gegenstand der Lieferung nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<\/h6>\n<h6>6.10\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Lieferers. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in diesem Art. VIII geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.<\/h6>\n<h3>7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Software<\/h3>\n<h6>Die Software des Lieferers ist nur f\u00fcr den gewerblichen Gebrauch bestimmt. Sie darf nur durch qualifiziertes Personal, das mit den Informationen des Lieferers in den Installations- und Warnhinweisen vertraut ist, installiert und\/oder genutzt werden.<br \/>\nEine fehlerhafte Installation, Bedienung und\/oder Wartung der Software durch den Besteller kann dazu f\u00fchren, dass die Software nicht einwandfrei funktioniert und\/oder Sch\u00e4den an Anlagen und\/oder Maschinen oder Menschen hervorruft.<br \/>\nWenn und soweit M\u00e4ngel an der Software auf einer Nichteinhaltung der Installations- und Warnhinweise des Lieferers und\/oder auf einer fehlerhaften Bedienung und\/oder Wartung der Software durch den Besteller beruhen, fallen diese nicht unter die Gew\u00e4hrleistungspflichten des Bestellers. Ebenso \u00fcbernimmt der Lieferer keine Haftung f\u00fcr daraus resultierende Folgesch\u00e4den. Dies gilt insbesondere f\u00fcr etwaige, aus der fehlerhaften Software entstehende Sch\u00e4den an der Software und\/oder Folgesch\u00e4den an Maschinen, Anlagen oder anderen Produkten und Menschen.<\/h6>\n<h3>8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte; Rechtsm\u00e4ngel<\/h3>\n<h6>8.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferer verpflichtet sich, lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu liefern. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer erbrachte, vertragsgem\u00e4\u00df genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Anspr\u00fcche erhebt, haftet der Lieferer gegen\u00fcber dem Besteller innerhalb der in Art. VI Nr. 4 bestimmten Frist wie folgt:<\/h6>\n<h6>8.1.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferer wird nach seiner Wahl auf seine Kosten dem Besteller f\u00fcr die betreffenden Lieferungen entweder das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen, sie so modifizieren, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen m\u00f6glich, stehen dem Besteller die gesetzlichen R\u00fccktritts- oder Minderungsrechte zu.<\/h6>\n<h6>8.1.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Pflicht des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. 10.<\/h6>\n<h6>8.1.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller den Lieferer \u00fcber die vom Dritten geltend gemachten Anspr\u00fcche unverz\u00fcglich schriftlich verst\u00e4ndigt, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Lieferer alle Abwehrma\u00dfnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gr\u00fcnden ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.<\/h6>\n<h6>8.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anspr\u00fcche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Dies gilt auch, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller ver\u00e4ndert oder zusammen mit nicht vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.<\/h6>\n<h6>8.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten f\u00fcr die in Nr. 1.1 geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers im \u00dcbrigen die Bestimmungen des Art. 6 Nr. 5 und 6 entsprechend.<\/h6>\n<h6>8.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsm\u00e4ngel gelten die Bestimmungen des Art. 6 entsprechend.<\/h6>\n<h6>8.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dar\u00fcber hinaus gehende oder andere als die in diesem Art. 8 geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erf\u00fcllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.<\/h6>\n<h3>9\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Unm\u00f6glichkeit; Vertragsanpassung<\/h3>\n<h6>9.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Besteller ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, soweit eine Lieferung nicht m\u00f6glich ist, es sei denn, der Lieferer hat die Unm\u00f6glichkeit nicht zu vertreten. Der Schadensersatzanspruch des Bestellers beschr\u00e4nkt sich auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unm\u00f6glichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. In F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gilt diese Beschr\u00e4nkung nicht; eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum R\u00fccktritt vom Vertrag bleibt unber\u00fchrt.<\/h6>\n<h6>9.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. 4 Nr. 3 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich ver\u00e4ndern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Will er von diesem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverz\u00fcglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit dem Besteller eine Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit vereinbart war.<\/h6>\n<h3>10\u00a0\u00a0 Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche; Verj\u00e4hrung<\/h3>\n<h6>10.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Haftung des Lieferers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung, ist ausgeschlossen.<\/h6>\n<h6>10.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dies gilt nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Sachmangels, in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/h6>\n<h6>10.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei berechtigten Schadensersatzanspr\u00fcchen seitens des Bestellers - auch im Zusammenhang mit Ma\u00dfnahmen zur Schadensabwehr, verj\u00e4hren diese mit Ablauf der nach Art. 6<br \/>\nNr. 4 geltenden Verj\u00e4hrungsfrist. Bei Schadensersatzanspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungs\u00adgesetz gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsvorschriften.<\/h6>\n<h3>11\u00a0\u00a0 Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/h3>\n<h6>11.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alleiniger Gerichtsstand f\u00fcr Streitigkeiten zwischen dem Lieferer und dem Besteller aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.<\/h6>\n<h6>11.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<\/h6>\n<h3>12\u00a0\u00a0 Verbindlichkeit des Vertrages<\/h3>\n<h6>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen rechtlich unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag in seinen \u00fcbrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare H\u00e4rte f\u00fcr eine Partei darstellen w\u00fcrde.<\/h6>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h6>Stand 01.01.2012<\/h6>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h6><\/h6>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der W.E.St. Elektronik GmbH (im Folgenden Lieferer genannt) 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Allgemeines 1.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller (ausschlie\u00dflich Unternehmer, keine Privatpersonen) im Zusammenhang mit den Lieferungen und\/oder Leistungen des Lieferers (im Folgenden: Lieferungen) gelten ausschlie\u00dflich diese Gesch\u00e4ftsbedingungen. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-30","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGB - W.E.St. Elektronik GmbH \u2013 elektronischen Baugruppen f\u00fcr hydraulische Anwendungen<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/de\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - W.E.St. Elektronik GmbH \u2013 elektronischen Baugruppen f\u00fcr hydraulische Anwendungen\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der W.E.St. Elektronik GmbH (im Folgenden Lieferer genannt) 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Allgemeines 1.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller (ausschlie\u00dflich Unternehmer, keine Privatpersonen) im Zusammenhang mit den Lieferungen und\/oder Leistungen des Lieferers (im Folgenden: Lieferungen) gelten ausschlie\u00dflich diese Gesch\u00e4ftsbedingungen. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat. [&hellip;]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/de\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"W.E.St. Elektronik GmbH \u2013 elektronischen Baugruppen f\u00fcr hydraulische Anwendungen\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2025-08-08T12:01:47+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"11\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/hydraulicsmeetselectronics.de\\\/agb\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/hydraulicsmeetselectronics.de\\\/agb\\\/\",\"name\":\"AGB - W.E.St. Elektronik GmbH \u2013 elektronischen Baugruppen f\u00fcr hydraulische Anwendungen\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/hydraulicsmeetselectronics.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2021-08-26T10:17:28+00:00\",\"dateModified\":\"2025-08-08T12:01:47+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/hydraulicsmeetselectronics.de\\\/agb\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/hydraulicsmeetselectronics.de\\\/agb\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/hydraulicsmeetselectronics.de\\\/agb\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\\\/\\\/hydraulicsmeetselectronics.de\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"AGB\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/hydraulicsmeetselectronics.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/hydraulicsmeetselectronics.de\\\/\",\"name\":\"W.E.St. Elektronik GmbH \u2013 elektronischen Baugruppen f\u00fcr hydraulische Anwendungen\",\"description\":\"Analoge und digitale Leistungsverst\u00e4rker, Positioniermodule, Druckregelungen, Gleichlaufregelmodule, Pumpenregelungen und Feldbusankopplung.\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/hydraulicsmeetselectronics.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"AGB - W.E.St. Elektronik GmbH \u2013 elektronischen Baugruppen f\u00fcr hydraulische Anwendungen","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/de\/agb\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"AGB - W.E.St. Elektronik GmbH \u2013 elektronischen Baugruppen f\u00fcr hydraulische Anwendungen","og_description":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der W.E.St. Elektronik GmbH (im Folgenden Lieferer genannt) 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Allgemeines 1.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller (ausschlie\u00dflich Unternehmer, keine Privatpersonen) im Zusammenhang mit den Lieferungen und\/oder Leistungen des Lieferers (im Folgenden: Lieferungen) gelten ausschlie\u00dflich diese Gesch\u00e4ftsbedingungen. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat. [&hellip;]","og_url":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/de\/agb\/","og_site_name":"W.E.St. Elektronik GmbH \u2013 elektronischen Baugruppen f\u00fcr hydraulische Anwendungen","article_modified_time":"2025-08-08T12:01:47+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"11\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/agb\/","url":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/agb\/","name":"AGB - W.E.St. Elektronik GmbH \u2013 elektronischen Baugruppen f\u00fcr hydraulische Anwendungen","isPartOf":{"@id":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/#website"},"datePublished":"2021-08-26T10:17:28+00:00","dateModified":"2025-08-08T12:01:47+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/agb\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/agb\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/agb\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"AGB"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/#website","url":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/","name":"W.E.St. Elektronik GmbH \u2013 elektronischen Baugruppen f\u00fcr hydraulische Anwendungen","description":"Analoge und digitale Leistungsverst\u00e4rker, Positioniermodule, Druckregelungen, Gleichlaufregelmodule, Pumpenregelungen und Feldbusankopplung.","potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/30","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=30"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/30\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4067,"href":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/30\/revisions\/4067"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hydraulicsmeetselectronics.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=30"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}